Wen man Weihnachten zu Hause empfangen darf

Die Lockdown-Verordnungen sind mit heißer Nadel gestrickt. Und deshalb auch vielfach löchrig, wie eine Modellrechnung zeigt. Von Robert Ide.

Wen man Weihnachten zu Hause empfangen darf
Foto: imago/Westend61

Man kann Weihnachten übrigens zehn Leute ohne Probleme treffen – aber wer kennt schon zehn Leute ohne Probleme? Für die Festtage braucht es jedenfalls einen ausgetüftelten Rutenplaner. In Berlin dürfen sich maximal fünf Personen ab 14 Jahren unterm Weihnachtsbaum mit ihrer Anwesenheit beschenken, egal ob verwandt oder nicht. Bei einer zweiten Variante sind neben dem eigenen Haushalt bis zu vier andere Erwachsene gestattet – diese müssen aber verwandt oder einem verwandten Haushalt angehörig sein. Wie das aussehen könnte in einer vielfältigen Stadt wie Berlin, hat Ingo Salmen hier für Sie herausgetüftelt:

- Ehemann und Ehefrau pflegen in der eigenen Wohnung in Lichterfelde die Mutter der Frau. Sie dürfen ihre beiden erwachsenen Töchter und deren Freunde empfangen, wenn diese mit den Töchtern zusammenwohnen. 3 + 4 = 7.

- Ehemann und Ehefrau pflegen in der eigenen Wohnung die Mutter der Frau, außerdem wohnt der Sohn der Ehefrau aus einer früheren Beziehung, der in Berlin studiert und keine Wohnung ergattert hat, im gemeinsamen Haus. Hier können ebenfalls die beiden Töchter und deren Lebensgefährten dazukommen. 4 + 4 = 8.

- Fünf Erwachsene führen eine polyamouröse Beziehung in einem umgebauten Kotten in Lübars, dazu laden sie die Eltern von zwei aus der Gruppe ein. 5 + 4 = 9.

- Sechs Studierende wohnen in einer WG in Lichtenberg, fahren eigens nicht in die schwäbische Heimat, dürfen dafür aber die Schwester eines Mitbewohners und ihren Ehemann sowie den Bruder eines anderen Mitbewohners mit seinem Mitbewohner (denn die leben jeweils in einer gemeinsamen Wohnung) einladen. 6 + 4 = 10.

Eine Obergrenze beim Verwandtenbesuch gibt es also nicht. Bloß die eigene Vernunft. Nur: Können wir uns auf sie verlassen?