Keine freie Fahrt für Therapiehunde in der U-Bahn

Mit dem Zweithund in die U-Bahn? Das wird teuer, denn der fährt nicht auf der Monatskarte mit (das darf nur Rex I.) – nicht mal dann, wenn es ein Therapiehund ist. Bei einem Behindertenbegleithund sieht die Sache schon wieder anders aus, aber wie soll ein „Fahrausweisprüfer“ (die BVG sucht gerade welche, Kennzahl 3280-EX, Anforderung: „Gutes Deeskalationsvermögen“) den einen vom anderen unterscheiden?