Einbau von Aufzügen in Berliner Häuser auf Milieuschutzgebiet verboten

Um die Verdrängung alteingesessener Mieter durch Mieterhöhungen zu verhindern, lehnt der Senat den Einbau von Fahrstühlen ab – und erreicht damit das Gegenteil. Von Lorenz Maroldt

Einbau von Aufzügen in Berliner Häuser auf Milieuschutzgebiet verboten
Ohne einen Fahrstuhl im Haus können etwa alte, gehbehinderte Menschen ihre Wohnung nicht mehr erreichen. Foto: Thilo Rückeis

Zu den Vorstellungen des Senats von vorbildlichen Milieuschutzgebieten gehört es offenbar, dass ältere und gehbehinderte Mieterinnen und Mieter die Treppen auf allen Vieren hochkriechen – anders ist es jedenfalls kaum zu erklären, warum Anträge auf den Einbau von Aufzügen rigoros abgelehnt werden. Das Ziel dieser Vorschrift: Verdrängung alteingesessener Mieter durch Aufwertung und Mieterhöhungen über Kostenumlage zu verhindern.