Höhere Strafen für Umweltverschmutzer

Vorsicht, wenn Sie den Käfig Ihres Wellensittichs euphemistisch als „Vogelwarte“ oder das Meerschweinchengehege der lieben Kleinen als „Zoo“ bezeichnen. Das kann schnell teuer werden. Laut neuem Umweltschutz-Bußgeldkatalog (will der Senat nächste Woche mit diversen Verschärfungen beschließen, siehe CP vom Montag) könnten für die ungenehmigte Verwendung dieser Bezeichnungen bis zu 1500 Euro fällig werden. Gleiches gilt für „Tierpark“. Und wer denkt, dass Schnappi, das kleine Krokodil, vielleicht eine Bereicherung des örtlichen Naturschutzgebiets sein könnte – das Aussetzen von Viechern kann bis zu 30.000 Euro kosten. Weil der Regierende ja gerade in Singapur war: An einem ausgespuckten Kaugummi können in Berlin noch ein 55-Euro-Verwarnungsgeld oder gar ein Bußgeld in Höhe von 80 bis 120 Euro kleben. Kontrollen? Da kräht erst mal kein Hahn nach – sieht man ja auf dem Alexanderplatz, wo der Granitboden wegen unzähliger Klebminen aussieht wie das Fell einer Tüpfel-Hyäne.