Keine „nackten Brüste“ in der Plansche: Bezirksamt verweist für den Wasserspielplatz auf „übliche Badebekleidung“

Ein Polizeieinsatz sorgt für Streit: Sollen Frauen auf Wasserspielplätzen ihre Brüste bedecken? In Treptow-Köpenick will man nun anders damit umgehen. Von Ann-Kathrin Hipp.

Keine „nackten Brüste“ in der Plansche: Bezirksamt verweist für den Wasserspielplatz auf „übliche Badebekleidung“
Foto: Fabian Sommer/dpa

Noch ein Nachklapp zum „Plansche-Gate“: Nachdem eine Frau Ende Juni aufgrund ihrer nackten Brüste vom Wasserspielplatz verwiesen worden war, haben sich Marc Oliver Ram (SPD) und Philipp Wohlfeil (Linke) beim Bezirksamt Treptow-Köpenick nach Konsequenzen erkundigt. Das teilt mit: 1) Der Vorfall sei hinsichtlich „der kommunikativen Handhabung und dem grundsätzlichen Ziel einer Eskalationsvermeidung“ ausgewertet worden. 2) Das Straßen- und Grünflächenamt habe die Nutzungsregeln „im Sinne von Eindeutigkeit und Klarheit für alle Beteiligten überarbeitet“. Und 3) werde in der Plansche „mit der Ausnahme von Kindern bis 8 Jahren das Tragen der auch in öffentlichen Schwimmbädern üblichen Badekleidung, wie es auch in der Nutzungsordnung niedergelegt ist, erwartet“. Kurzer Blick in die Nutzungsordnung für den Wasserspielplatz „Plansche“: Beim Aufenthalt ist „handelsübliche Badekleidung zu tragen wie z.B. Badehose, Badeshorts, Bikini, Badeanzug, Burkini“. Wer hier was zu tragen hat, steht da allerdings nicht.