„Indisches Sonnenzeichen“ oder Hakenkreuz: Ehemalige Berliner Jugendamt-Mitarbeiterin steht vor Gericht
Die mittlerweile ausgeschiedene Mitarbeiterin schreibt in ihrer Verteidigung, es handle sich um ein buddhistisches Sonnenzeichen aus Indien, mit ungewollter Ähnlichkeit zum Hakenkreuz. Von Ann-Kathrin Hipp
Sie erinnern sich vielleicht an den Hakenkreuz-Skandal? Ende 2021 hatte Lorenz Maroldt hier über eine leitende Mitarbeiterin des Bezirksamts Pankow (Jugendamt!) berichtet, die, nun ja, ein Hakenkreuz-Tattoo auf dem Arm trug. Das Bezirksamt hatte damals beteuert, dass es sich „um ein buddhistisches Symbol“ handele, dass „offenbar Ähnlichkeiten“ aufweise. „Nach einer ersten Überprüfung“ sei die Person völlig unverdächtig, „zur rechten Szene zu gehören“. Jetzt steht die Frau vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Ihr soll bewusst gewesen sein, dass das Zeichen dem verbotenen Hakenkreuz täuschend ähnlichsieht. Dem Checkpoint liegen ein Foto der Tätowierung und die Verteidigungsschrift vor. Darin heißt es: Die Angeklagte habe bereits 2021 ihren Vorgesetzten „glaubwürdig“ erklärt, dass sie sich ein „indisches Sonnenzeichen“ habe stechen lassen. Sie habe die Entscheidung in Indien getroffen, interessiere sich „sehr für Buddhismus“, habe im Büro „entsprechende Statuen“ und sei offen „gegenüber anderen Kulturen und Religionen“. Das Tattoo wurde (laut Foto) angepasst und ist nicht mehr als Swastika zu erkennen. Die Mitarbeiterin selbst ist mittlerweile aus dem Landesdienst ausgeschieden und lebt nicht mehr in Berlin. Der Vorgang füllt „mehrere hundert Seiten“.