„Darf ich zu meinen Enkeln fahren, um Ostergeschenke abzugeben?“
Auch über Ostern sollen die Berliner zu Hause bleiben. Doch was wenn man Verwandten oder Freunden ein kleines Geschenk vorbeibringen will? Ist das noch erlaubt? Von Lorenz Maroldt
Eigentlich gilt ja: Ein Verstoß gegen das Zuhause-bleiben-Gebot kostet zwischen 10 und 100 Euro. Beim Checkpoint landen dazu viele Fragen, eine konnten wir gestern am späten Abend noch klären. Eine Leserin war sich nicht sicher: Darf sie mit der U-Bahn zu ihren Enkeln fahren, dort vor der Wohnung Ostergeschenke ablegen, klingeln und von zwei Meter Abstand aus kurz mit der Familie reden?
Martin Pallgen, Sprecher von Innensenator Andreas Geisel, verwies gestern Abend auf den Wortlaut von Paragraf 14 der Rechtsverordnung. Demnach muss das Vorliegen von Gründen zum Verlassen der Wohnung glaubhaft gemacht werden. In Absatz 3 werden Gründe genannt, hierzu heißt es aber „insbesondere“. Das bedeutet, dass es durchaus auch weitere Gründe geben kann, die nicht eindeutig zu regeln sind. Im Vordergrund steht der persönliche Schutz und der Schutz der Mitmenschen. Soweit die Erklärung. Also: Wenn die Abstandsregeln eingehalten werden, spricht nichts dagegen, den Enkeln Geschenke vor die Tür zu legen.