Finanzverwaltung übernimmt gern Bezirkskosten für Ersatzvornahmen
Was kann Berlin tun gegen Leerstand und verfallende Wohnhäuser? Das Wohnungsaufsichtsgesetz besser nutzen, schlug Ex-SPD-Bausenator Peter Strieder jüngst im Checkpoint vor. Dafür müsse aber die Finanzverwaltung den Bezirken finanziell aushelfen. Wir haben nachgefragt und eine – dieser Tage rare – Antwort erhalten: Geld ist da!
„Die Senatsverwaltung für Finanzen sieht die Notwendigkeit, erforderliche Mittel für Ersatzvornahmen, also zur Wiederherstellung von Wohnraum für Wohnzwecke, bereitzustellen“, teilte ein Sprecher mit. Es sei „schon heute geübte Praxis“, den Bezirken solche Ausgaben „im Rahmen der sogenannten Basiskorrektur“ zu erstatten – egal, ob auf Grundlage der Bauordnung, des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes oder eben des von Strieder zitierten Wohnungsaufsichtsgesetzes. Drei solcher Maßnahmen habe man bereits genehmigt:
+ am Gardeschützenweg in Steglitz-Zehlendorf
+ an der Kameruner Straße in Mitte
+ und an der Odenwaldstraße in Tempelhof-Schöneberg
Bei so viel Bereitwilligkeit könnten das schnell mehr werden. Jetzt sind die Bezirke am Zug.