Berliner Klimaschutzprogramm: Umwelthilfe klagt erneut gegen den Senat

Die Deutsche Umwelthilfe klagt, Berlin verschleppe die Aktualisierung des Klimaschutzprogramms. Der Senat weist das zurück und ärgert sich über den Gang vors Gericht ohne vorheriges Gespräch. Von Daniel Böldt und Valentin Petri.

Berliner Klimaschutzprogramm: Umwelthilfe klagt erneut gegen den Senat
Credit: dpa / Christoph Schmidt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht mal wieder ihrer Lieblingsbeschäftigung nach – und verklagt das Land Berlin. Nach einem Eilantrag gegen die Aufhebung von Tempo 30 liegt nun die nächste Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht vor: Die DUH wirft dem Senat vor, die Aktualisierung des Berliner Klimaschutzprogramms zu verschleppen. Auf knapp 300 Seiten sind dort CO₂-Einsparziele und Maßnahmen festgelegt, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll.  

Das entsprechende Gesetz sieht vor, dass das Programm stets „innerhalb eines Jahres nach Konstituierung des Abgeordnetenhauses“ weiterentwickelt werden muss. Also in der Regel alle fünf Jahre. Schlau, wie die DUH ist, verweist sie nun aber auf die Wiederholungswahl 2023 und die anschließende Neuzusammensetzung des Parlaments.

„Anders als beim Bundesklimaschutzgesetz kommt es in Berlin nicht auf die Legislaturperiode an, sondern auf die Konstituierung des Abgeordnetenhauses“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch dem Checkpoint. Die Senatsumweltverwaltung ist hörbar genervt von dieser Gesetzesklauberei. „Wir haben bereits in der Vergangenheit gegenüber der DUH unsere Argumente sowie unsere fachliche Einschätzung zu dieser Thematik umfassend dargelegt“, teilte sie auf Checkpoint-Anfrage mit. „Es ist stets bedauerlich, wenn ohne vorherigen sachorientierten Austausch unmittelbar der Rechtsweg beschritten wird.“ Man sieht sich vor Gericht.