Linke halten Wahlwiederholung für unbegründet

Ob das Gericht tatsächlich komplett neu wählen lässt, steht noch nicht fest. Selbst in den Parteien, die Widerspruch eingelegt hatten, ist Verwunderung über die weitreichende Vorfestlegung zu hören. Und auch in der Linkspartei rumort es – aus politischen Gründen (miese Umfragewerte), aber auch aus rechtlichen. In einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel (hier zu lesen) argumentieren Antonio Leonhardt und Moheb Shafaqyar, beide Juristen und Bezirkspolitiker, warum sie eine vollständige Wahlwiederholung für unbegründet halten:

Dabei missachtet das Gericht eine Vielzahl an Wahlprüfungsgrundsätzen. Sollte es an dieser Einschätzung festhalten, würde es die chaotischen Verhältnisse in Berlin fortsetzen und selbst zum Teil des staatsorganisatorischen Problems werden.“

Tja, wenn es das nicht wegen der nachweislich falschen Dienstlichen Erklärung von Präsidentin Ludgera Selting im Zusammenhang mit einem Befangenheitsantrag (CP v. 28.9., hier im Detail und zum wörtlichen Vergleich nachzulesen) längst schon ist.