Zweifel an der Integrität des Verfassungsgerichts

Am Mittwoch beginnt die Aufarbeitung vom größten Wahlorganisationsversagen seit Jahrzehnten. Aber wie hält es der Verfassungsgerichtshof selbst mit der Wahrheit? Von Lorenz Maroldt

Zweifel an der Integrität des Verfassungsgerichts
Hoffentlich nicht blind gegenüber der eigenen Befangenheit: Justitia. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Heute ist ein besonderer Tag für Berlin: Um 11 Uhr beginnt im Großen Hörsaal der FU die mündliche Verhandlung im Wahlprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof – eine Angelegenheit von überregionaler Bedeutung, auch wenn es in diesem Fall nur um das Abgeordnetenhaus geht (der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wird vermutlich morgen über eine Wiederholung entscheiden). Doch nach der beispiellos chaotischen Wahl vor einem Jahr schaut das ganze Land sehr genau hin, wie die Aufräumarbeiten in Berlin verlaufen, ob die fälligen Konsequenzen gezogen werden – und ob es wenigstens bei der Aufarbeitung korrekt und sauber zugeht.

Die Stimmung in der Politik ist von Misstrauen geprägt. Seit Wochen geht das Gerücht um, es gebe Signale aus dem Gericht an die SPD (die laut Umfragen an Zustimmung deutlich eingebüßt hat und Neuwahlen fürchtet), ganz so schlimm werde es schon nicht kommen. Der Parlamentspräsident, zugleich Vorsitzender der Pankower SPD, gab bekannt, er halte nicht alles für „skandalisierungsfähig“ – und verkündete, nach welchen Kriterien das Gericht aus seiner Sicht einzig zu entscheiden habe. Der Landesvorsitzende der Grünen empörte sich über (missverständliche) Äußerungen der Innenverwaltung, die eine Wiederholung in höchstens drei Wahlbezirken für notwendig hält, und der Generalsekretär der CDU warf der SPD vor, „unzulässig Druck auf das Verfassungsgericht auszuüben“.
 
In einer derart aufgeladenen Situation sind Zweifel an der absoluten Glaubwürdigkeit und Integrität des Gerichts pures Gift. Doch ausgerechnet dessen Präsidentin Ludgera Selting, die 2019 auf Vorschlag der SPD an die Spitze des Berliner Verfassungsgerichtshofs gewählt worden war, hat dazu einen veritablen Anlass geliefert. Er wirft Fragen auf, die auch das Vertrauen der Richterinnen und Richter untereinander berühren.

Es geht um einen Befangenheitsantrag des früheren Abgeordneten und Verfahrensbeteiligten Marcel Luthe, den das Gericht auf der Grundlage einer „dienstlichen Stellungnahme“ seiner Präsidentin ablehnte. In dieser Stellungnahme beschreibt die Gerichtspräsidentin den Ablauf eines Zusammentreffens im Gerichtsgebäude mit einer Mitarbeiterin Luthes, die dort mit einem weiteren Helfer zehntausende Seiten mit Wahlberichten abfotografierte, um sie für das Verfahren auszuwerten. Selting hatte angewiesen, dass diese Arbeit von Gerichtsangestellten beaufsichtigt werden sollte. Diese Beaufsichtigung sowie das Verhalten Seltings gegenüber seiner Mitarbeiterin bei besagtem Zusammentreffen hatte Luthe zum Anlass für den Befangenheitsantrag genommen. Inhalte der fotografierten und auch gefilmten Wahlberichte waren später von mehreren Medien zitiert worden, so auch vom Checkpoint.

Über die Frage der Rechtmäßigkeit dieses Umgangs mit den Akten gibt es unterschiedliche Auffassungen, und beim Namen Luthe rollen Abgeordnete parteiübergreifend mit den Augen. Doch das spielt für die entscheidende Frage keine Rolle, denn die lautet:

Hat die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs in ihrer „dienstlichen Stellungnahme“, die zur Ablehnung des Befangenheitsantrags führte, die Wahrheit gesagt?

Der Checkpoint konnte sich eine Aufnahme des Gesprächs von Selting mit der Mitarbeiterin von Luthe anhören und auswerten. Das Ergebnis: Der Wortlaut weicht in vier wesentlichen Punkten eklatant ab von der Darstellung, die Selting ihren Gerichtskollegen als Stellungnahme vorlegte.

Hier zunächst die Stellungnahme von Selting:

„(…) Am 20.05.2022 habe ich versucht, mich gegenüber der Mitarbeiterin des Verfahrensbevollmächtigten vorzustellen, dies gelang nicht, weil mich diese sogleich in unangemessener Weise anschrie. Da jede Kommunikation offensichtlich aussichtslos war, habe ich mich sogleich abgewendet und den Raum verlassen, dabei habe ich in Reaktion auf den verbalen Angriff gesagt, das ist ja ungeheuerlich. Der Vorfall wurde von den anwesenden Mitarbeiterinnen des VerfGH beobachtet. Eine weitere Kommunikation mit der Mitarbeiterin des Verfahrensbevollmächtigten fand nicht statt (…).“

Und hier der Wortlaut, wie er sich aus der Aufnahme ergibt – der Ton ist angespannt, aber laut wurde niemand.

(Es nähern sich Schritte): „Guten Tag, Selting mein Name. Also, wenn jemand fragt, die Anweisung, dass hier jemand sitzt, kommt von mir, ne? Also, um das klarzustellen…

Mitarbeiterin Luthe: „Ich hab‘ das Gefühl, Ihr Ton ist gerade echt... also, sehr streng.“

Selting: „Kann sein, aber das sind unglaubliche Vorgänge.“

Mitarbeiterin Luthe: „Ja, aber ich wurde noch nie so beschämend dafür behandelt, dass ich meine Arbeit erledige.“ (Schritte entfernen sich).

Die Differenzen sind offensichtlich – beim Lesen und beim Hören:

+ Selting konnte sich durchaus namentlich vorstellen.

+ Sie wurde weder unangemessen noch überhaupt angeschrien.

+ Es gab keinen verbalen Angriff gegen sie.

+ Sie hat nicht in Reaktion auf einen (nicht vorgekommenen) verbalen Angriff diesen als ungeheuerlich bezeichnet, sondern mit „ungeheuerlichen Vorgängen“ offenbar etwas anderes gemeint.

Das Gericht hat ohne weitere Nachfragen bei Zeugen des Geschehens auf die Richtigkeit der dienstlichen Stellungnahme seiner Präsidentin vertraut. Hätten die Kolleginnen und Kollegen von Selting den tatsächlichen Ablauf gekannt oder ihn jedenfalls zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht, hätten sie sich mehr Mühe geben müssen, die Ablehnung des Antrags zu begründen – wenn sie es denn überhaupt getan hätten. So heißt es nur lapidar:

Die Äußerung der Präsidentin am 20. Mai 2022 rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit nicht. Es handelt sich dabei nicht um eine Reaktion auf die Veröffentlichung der Wahlniederschriften, sondern um die Reaktion auf ein ungebührliches Verhalten einer der Akteneinsicht nehmenden Personen. Das ergibt sich aus der dienstlichen Stellungnahme der Präsidentin, der der Verfahrensbevollmächtigte des Einsprechenden nicht substantiiert entgegengetreten ist.“

Die Widersprüche müssten dem Gericht inzwischen bekannt sein, der Checkpoint hat dazu umfangreiche Fragen auf der Grundlage des Wortlauts gestellt. Beantwortet wurden sie lediglich mit dem Hinweis darauf, dass das Verfahren mit der Entscheidung des Gerichts rechtlich abgeschlossen sei.

Offen bleibt damit einstweilen auch, was zu der abweichenden Darstellung führte und was daraus folgt: Hat sich Selting provozieren lassen? Hat sie sich falsch erinnert? War ihr im Nachhinein ihr Auftritt unangenehm? Hat Selting, die auch Vizepräsidentin des Landgerichts ist, ihre Kollegen bewusst falsch informiert? Hat es sich das Gericht fahrlässig zu leicht gemacht? Ist dem Richterkollegium der offensichtliche Widerspruch egal?

Und nimmt es am Ende der Verfassungsgerichtshof, der über das schlimmste Wahlorganisationsversagen seit Bestehen der Bundesrepublik zu befinden hat, mit der Wahrheit nicht so genau?

Richter können sich übrigens auch selbst für befangen erklären.