Zwei Gerichte, zwei gegensätzliche Urteile? Berliner Senat fordert Prüfung der Wahlwiederholung durch Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe sollte die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts überprüfen – sonst könnte der Rechtsstaat „unumkehrbare Schäden“ davontragen, warnt der Senat. Von Julius Betschka

Zwei Gerichte, zwei gegensätzliche Urteile? Berliner Senat fordert Prüfung der Wahlwiederholung durch Bundesverfassungsgericht
Briefwahlunterlagen für die Wahlen im vergangenen September. Foto: Imago/Klaus Martin Höfer

Wahlwiederholung I. Die Senatsinnenverwaltung möchte das Landesverfassungsgericht von einer Überprüfung einer möglichen Entscheidung zur Wahlwiederholung durch das Bundesverfassungsgericht überzeugen. Das geht aus einer 52-seitigen Stellungnahme der Innenverwaltung an das Gericht hervor, die dem Checkpoint vorliegt. Grund sind „diametral abweichende Annahmen“ zu bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Landesverfassungsgerichte.