Zwei Gerichte, zwei gegensätzliche Urteile? Berliner Senat fordert Prüfung der Wahlwiederholung durch Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe sollte die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts überprüfen – sonst könnte der Rechtsstaat „unumkehrbare Schäden“ davontragen, warnt der Senat. Von Julius Betschka
Briefwahlunterlagen für die Wahlen im vergangenen September. Foto: Imago/Klaus Martin Höfer
Wahlwiederholung I. Die Senatsinnenverwaltung möchte das Landesverfassungsgericht von einer Überprüfung einer möglichen Entscheidung zur Wahlwiederholung durch das Bundesverfassungsgericht überzeugen. Das geht aus einer 52-seitigen Stellungnahme der Innenverwaltung an das Gericht hervor, die dem Checkpoint vorliegt. Grund sind „diametral abweichende Annahmen“ zu bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Landesverfassungsgerichte.