Verbot gefährlicher Gegenstände: Jurist kritisiert Allgemeinverfügung an Berliner Bahnhöfen
Am Wochenende kontrolliert die Bundespolizei an den Bahnhöfen der Hauptstadt mal wieder. Das Verbot für Schusswaffen oder auch Katapulte soll durchgesetzt werden. Ein Jurist zeigt Unverständnis. Von Daniel Böldt

Wir lassen das Blaulicht kurz noch an: Am Wochenende ist das Mitführen von „gefährlichen Gegenständen“ wie „Feuerwaffen“, „Bogen, Armbrüste und Pfeile“ sowie „Schleudern und Katapulte“ mal wieder explizit verboten. Die Bundespolizei hat eine entsprechende Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen und Ostkreuz angeordnet.
Legendäre Szene des gleichen Schauspiels aus dem vergangenen Jahr: „Irgendwann präsentieren die Polizisten auch eine Bastelschere, größer als sechs Zentimeter, die bei einer jungen Frau gefunden wurde. Auch diese wird präventiv gesichert.“ Dem Verbrechen mal wieder ein Schnippchen geschlagen.
Für Benedikt Mick von der „Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen“ ist die Aktion vor allem „Symbolpolitik“, die an „Panik- und Stimmungsmache“ grenze. „Die Allgemeinverfügung mutet sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht willkürlich an“, sagte Mick am Checkpoint-Telefon.
Die zu erwartenden Kontrollen ordnet Mick juristisch wie folgt ein: „Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf ein Verbot, gefährliche Gegenstände mitzuführen, die als solche auch benannt sind. Die Einhaltung soll durch die Bundespolizei überwacht werden, wobei die Möglichkeit einer anlasslosen Kontrolle damit nicht einhergeht.“ Ob das auch die Bundespolizei weiß?