Beschlagnahmte Immobilien für das Gemeinwohl
Weiter mit R2G: Einigen konnten sich die Fraktionen von SPD, Linke und Grünen übrigens auf den gemeinsamen Antrag „Immobiliengeldwäsche verstärkt bekämpfen – abgeschöpfte Immobilien für das Gemeinwohl nutzen“, der dem Checkpoint vorliegt. Darin heißt es: Das Abgeordnetenhaus fordert „den Senat auf, dabei verstärkt die Verschleierungen der Eigentumsverhältnisse auf dem Immobilienmarkt in den Blick zu nehmen. (…) Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit rechtssicher abgeschöpfte Immobilien zukünftig für Zwecke des Gemeinwohls in Landeseigentum oder in das Eigentum der öffentlich beherrschten Landes- oder Beteiligungsunternehmen überführt werden können.“ Sprich: Beschlagnahmte Immobilien aus kriminellen Geschäften sollen nicht mehr wie bisher versteigert, sondern für das Gemeinwohl genutzt werden. Zur Einordnung heißt es in dem Papier: In den vergangenen zehn Jahren konnten Vermögenswerte von mindestens 244 Millionen Euro durch Polizei, Strafverfolgungsbehörden und das Finanzamt für Strafsachen abgeschöpft werden.