Mehrere möglicherweise verfassungswidrige Vorhaben: Berliner Strafverteidiger kritisieren Koalitionsvertrag von CDU und SPD

Ausweitung des Präventivgewahrsams und anlasslose Videoüberwachung sorgen für Kritik. Doch die Rechtsanwälte haben auch ein Lob für die mögliche neue Koalition. Von Lotte Buschenhagen und Daniel Böldt

Mehrere möglicherweise verfassungswidrige Vorhaben: Berliner Strafverteidiger kritisieren Koalitionsvertrag von CDU und SPD
Der Koalitionsvertrag hat nicht nur "das Beste" parat, kritisiert zumindest die Berliner Strafverteidigervereinigung. Foto: Imago/Stefan Zeitz

Wir bleiben noch kurz beim Koalitionsvertrag. Kritik daran gibt es nicht nur von Radfahrern, sondern auch von Rechtsanwälten (Überschneidungen nicht ausgeschlossen). Die „Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen“ verweist gleich auf mehrere möglicherweise verfassungswidrige Vorhaben. Der Präventivgewahrsam, den CDU und SPD von zwei auf fünf Tage ausweiten wollen, sei mit dem „Grundgesetz sehr schwer vereinbar und unverhältnismäßig“, sagte die Rechtsanwältin Lara Wolf am Checkpoint-Telefon.