Mehrere möglicherweise verfassungswidrige Vorhaben: Berliner Strafverteidiger kritisieren Koalitionsvertrag von CDU und SPD
Ausweitung des Präventivgewahrsams und anlasslose Videoüberwachung sorgen für Kritik. Doch die Rechtsanwälte haben auch ein Lob für die mögliche neue Koalition. Von Lotte Buschenhagen und Daniel Böldt

Wir bleiben noch kurz beim Koalitionsvertrag. Kritik daran gibt es nicht nur von Radfahrern, sondern auch von Rechtsanwälten (Überschneidungen nicht ausgeschlossen). Die „Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen“ verweist gleich auf mehrere möglicherweise verfassungswidrige Vorhaben. Der Präventivgewahrsam, den CDU und SPD von zwei auf fünf Tage ausweiten wollen, sei mit dem „Grundgesetz sehr schwer vereinbar und unverhältnismäßig“, sagte die Rechtsanwältin Lara Wolf am Checkpoint-Telefon. Die anlasslose Videoüberwachung, die ebenfalls kommen könnte, sei gerade erst in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt worden. Lob gibt‘s aber auch – und zwar für das Vorhaben, die Anwendung der Ersatzfreiheitsstrafe, die Menschen antreten müssen, die sich Geldstrafen nicht bezahlen (können), in Zukunft zu vermeiden.