Berlin hat Gesetzgebungskompetenz für Sozialwohnungsquote
wir beginnen mit einer schlechten Nachricht für Berlins Vermieter – und einer guten für die Berliner SPD. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Berlin privaten Wohnungsunternehmen eine Sozialwohnungsquote auferlegen darf. Die klare Antwort: Die Gesetzgebungskompetenz dafür „dürfte grundsätzlich bei den Ländern liegen“.
Anders als etwa beim verfassungswidrigen Mietendeckel werde hier nicht in das Privatrecht eingegriffen, das ausschließlich der Bund regeln dürfe.