Mehrere Bußgelder fällig: Berliner Beamte recherchieren privat in Polizei-Datenbank
Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hat in ihrem Jahresbericht einige Verstöße gegen das Datenschutzgesetz dokumentiert. Auch die Polizei hat sich unerlaubt Informationen beschafft. Von Robert Ide
Meine Daten gehören mir. Was selbstverständlich sein sollte, ist wegen undurchsichtiger Regeln selten gut ersichtlich. Offensichtliche Verstöße verfolgt Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp, die heute den Jahresbericht ihrer Behörde vorstellt. Schwerpunkt des 174 Seiten umfassenden Dokuments, das dem Checkpoint vorab exklusiv vorliegt, sind neben einer datenschutzkonformen Digitalisierung der Verwaltung einige heftige Verstöße gegen den Schutz geschützter Informationen, die mit Bußgeldern belegt worden sind.
So wurde gegen eine Bank ein Bußgeld von 300.000 Euro verhängt, weil sie die automatisierte Ablehnung seines Kreditkartenantrags gegenüber den betroffenen Kunden nicht nachvollziehbar begründen konnte. Ein Unternehmen aus dem Kulturbereich wurde mit einer Buße von 215.000 Euro belegt, weil es unzulässigerweise „Informationen über den Gesundheitszustand von Beschäftigten sowie deren Interesse an der Gründung eines Betriebsrates dokumentiert“ hatte – so sollten offenbar „Kündigungen von Beschäftigten vorbereitet werden, die sich in Probezeit befanden“. Ein Bußgeld von 4000 Euro musste eine Firma zahlen, die drei Praktikantinnen und Praktikanten an ihren Arbeitsplätzen durch in Steckdosen versteckte Videokameras überwacht hatte, ohne dass die Betroffenen dies wussten.
Zudem wurden laut Datenschutzbericht 35 Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingeleitet, die in der amtlichen Polizei-Datenbank aus privaten Interessen recherchiert hatten. Dabei wurden 32 Bußgelder verhängt, der Bericht listet dazu unter anderem folgende Fälle auf:
• Eine Polizeibeamtin fragte aus privatem Interesse Daten ihres Ex-Manns ab;
• Ein Polizeibeamter fragte als Geschädigter eines mutmaßlichen Wohnungseinbruchs den dazugehörigen Ermittlungsvorgang aus privatem Interesse ab;
• Ein Polizeibeamter schrieb eine Bürgerin über sein privates Mobiltelefon für einen Flirtversuch an, deren Nummer er im Rahmen eines Polizeieinsatzes dienstlich erhalten hatte.
Daten sollen frei sein, gerade im freizügigen Berlin. Daten zum Daten sind aber immer Privatsache.