Verschwörungsbankrotteur gegen Tagesspiegel: Michael Wendlers Anwalt will mit doppelter Verneinung Verwendung von Foto verhindern

Weil ein Babyschühchen-Bild der Wendlers nicht publiziert werden soll, schreibt deren Anwalt dem Tagesspiegel. Und erlaubt es dank sprachlicher Verwirrung prompt wieder. Von Lorenz Maroldt.

Verschwörungsbankrotteur gegen Tagesspiegel: Michael Wendlers Anwalt will mit doppelter Verneinung Verwendung von Foto verhindern
Foto: imago images / Jan Huebner

Oha, Fanpost von unserem Leser Michael Wendler! Sie erinnern sich? Das ist der knödelnde Ex-Sex-Shop-Betreiber und Verschwörungsbankrotteur, der aus der 18. DSDS-Staffel geschnitten wurde und jetzt fast auf RTL2 gemeinsam mit seiner Frau Laura Müller als Hauptdarsteller einer „Baby-Doku“ resozialisiert worden wäre. Genauer gesagt lässt Wendler schreiben, und zwar von Markus Haintz. Sie erinnern sich? Falls nicht – auch egal. Jedenfalls schreibt der Wendler-Haintz zu einem Bild, das wir veröffentlicht hatten: 

Die Verwendung des Fotomaterials war und ist nicht ohne die Zustimmung unseres Mandanten nicht gestattet.“

Hm, „nicht nicht“ – was kommt denn da wohl raus… Wenn das hier der Kurs „Mathe mit dem Checkpoint“ wäre, käme jetzt die Lektion „Minus mal Minus“ dran. Aber heute schalten wir kurz in den Kurs „Juristendeutsch mit dem Checkpoint“ um und schauen uns aus gegebenem Anlass mal das „Gesetz der doppelten Negation“ an – und was lesen wir da? „Die Verneinung eines verneinten Satzes ist gleichbedeutend mit der Bejahung des Satzes.“ Aha! Das bedeutet dann also: Die Verwendung des Fotos, das die Wendlers mit zwei Babyschühchen zeigt, war und ist ohne Zustimmung gestattet. Schreibt jedenfalls der Anwalt. Es kommentiert der Barde himself: „Auch ein ganz intelligenter Mensch wird unter Dummen dümmer.“