Schöne Bescherung! Berliner Plakat-Wahlkampf beginnt Heiligabend

Berlin ist herzlich wenig heilig. Ein weiterer Beleg: Der Straßenwahlkampf startet wohl Heiligabend. Der Checkpoint kennt die unchristlichen Hintergründe. Von Lorenz Maroldt und André Görke

Schöne Bescherung! Berliner Plakat-Wahlkampf beginnt Heiligabend
Wohl ab Heiligabend wird in Berlin wieder eifrig gekleistert und geklebt. Foto: Imago/Emmanuele Contini

Heiligabend wird in diesem Jahr für die Parteien alles andere als eine stille Nacht – und schuld daran ist das Verfassungsgericht. Denn aus dem symbolhaften Verkündungstermin des Wahlwiederholungs-Urteils am 16.11.22 (Buß- und Bettag) ergibt sich ein Wahltermin am 12.2.23 („Die Wiederholungswahl muss spätestens 90 Tage nach der Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren stattfinden“, § 21 (2) WahlG BE) – und Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat bereits angekündigt, die Frist ausschöpfen zu wollen. Quizfrage: Was gehört zu einer Wahl wie Kerzen auf den Weihnachtsbaum? Richtig, Plakate. So, und dazu schauen wir jetzt mal ins Berliner Straßengesetz, § 11 (2a):

Werbeanlagen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen (…) stehen, sind ausschließlich für einen Zeitraum von sieben Wochen vor (…) dem Wahl- oder Abstimmungstag zu erlauben.“

Ok, und jetzt drehen wir die Uhr wieder zurück, und zwar um exakt sieben Wochen vom 12.2.23 an berechnet – und wo landen wir da? Sie ahnen es sicher schon: In der Heiligen Nacht. Uns in Berlin ist eben nichts so richtig heilig.

Wer Wahlkämpfe kennt, weiß, wie wichtig die ersten Stunden sind, denn wer zuerst hängt, steht oder klebt, hängt, steht oder klebt am besten. Spätstarter finden allenfalls einen Platz in der zweiten Reihe oder am Ende der Laternenstange. Das nenne ich mal eine schöne Bescherung: Anstatt zur Mitternachtsmesse in die Kirche zu pilgern oder sich selig dem Völlegefühl zu ergeben, ziehen die Kandidierenden mit Kleistereimer und Klappleiter rastlos durch die Stadt wie einst Maria und Josef, stets auf der Suche nach einer freien Stelle (bzw. einem freien Stall).

Geht das nicht doch noch anders? Mal sehen…

+ Auf eine unverbindliche Vereinbarung, erst zwei Tage später zu beginnen, wird sich keine Partei verlassen wollen – das hat noch nie funktioniert.

+ Die 90-Tage-Frist exakt bis zum 14.2.23 auszureizen, würde eine Wahl am Dienstag bedeuten – aber wer will schon am Tag des heiligen Valentin wählen?

+ Vielleicht hilft eine Feiertagsauslegung des Straßengesetzes… aber das hat der Spandauer Stadtrat Thorsten Schatz schon prüfen lassen – die Juristen sagen: keine Chance.

+ Das Plakatieren genehmigen müssen die Verkehrsstadträte. Könnten die nicht vielleicht ein bisschen… na ja, die Bearbeitung ein bisschen berlintypisch verzögern? Ach, besser nicht.

+ So bleibt noch die Möglichkeit einer Gesetzesänderung. Aber da müsste sich das Abgeordnetenhaus ziemlich beeilen – und weitgehend einig werden. Zudem kommt das nach dem bisherigen Pannenfestival sicher nicht gut an, wenn sich die Politik zur nächsten Wahl das Gesetz passend schnitzt.

+ Was noch? CDU-Stadtrat Schatz setzt auf einen „Weihnachtsfrieden“ – und wann, wenn nicht in dieser Zeit, darf man mal auf ein Wunder hoffen?

Das größte Wunder wäre allerdings, würden die Parteien auf die übliche Materialschlacht verzichten und das Ersparte an jene weiterreichen, die es nötiger haben. Das Wort „Wahlkampfspende“ bekäme eine ganz neue Bedeutung, die Parteien könnten an Ansehen gewinnen – und Berlin wäre mal wieder vorbildlich.