Landeswahlleitung legt Einspruch ein
Unregelmäßigkeiten in rund 10 Prozent der Wahllokale, falsche, fehlende oder nicht ausgeteilte Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in 73 Lokalen, Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen. Sie wissen, worum es geht, haben es schon längst gehört, gelesen, vielleicht selbst erlebt. Im Wahlausschuss wurde gestern nicht nur das amtliche Endergebnis vorgestellt. Die zurückgetretene Landeswahlleiterin Petra Michaelis las außerdem eineinhalb Stunden Fehler vor und kündigte im Anschluss Einspruch gegen die Berlin-Wahl beim Verfassungsgerichtshof an.
Denn in zwei Wahlbezirken habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die sich möglicherweise auf die Abgeordnetenhaus-Direktmandate ausgewirkt haben. Damit ist denkbar, dass die Wahl in diesen beiden Wahlkreisen wiederholt wird. Rund 62.500 Wahlberechtigte müssten noch einmal wählen. Es geht um Marzahn-Hellersdorf 1 (Gunnar Lindemann/AfD vs. Gordon Lemm/SPD) und Charlottenburg-Wilmersdorf 6 (Franziska Becker/SPD vs. Alexander Kaas Elias/Grüne). In 207 von 2257 Wahllokalen sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen, erklärte Michaelis. „Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss“, sagte sie. Ärgern: ja. Erschrecken? Kaum noch.