Balkonkraftwerk vs. Denkmalschutz: Antrag für Solarpanel abgelehnt
Trotz Förderung und Zuspruch stoppt in Charlottenburg der Denkmalschutz ein Balkonkraftwerk. Der Fall zeigt, wie Klimaschutz in Berlin oft an bürokratischen Hürden hängt. Von Jessica Gummersbach.
Bislang vergeblich versucht Checkpoint-Leser Martin B. als „klima- (und kosten)bewusster Mieter einer Altbauwohnung“ in Charlottenburg ein Balkonkraftwerk zu installieren. Dabei sah es zunächst gut aus: Die Vermieterin stimmte zu, die Investitionsbank Berlin (IBB) bewilligte 500 Euro Förderung, das Solarzentrum des Senats beriet wohlwollend: Konflikte mit dem Denkmalschutz seien „unwahrscheinlich“. Dann die Wende: Die Untere Denkmalschutzbehörde verwies auf den „Ensembleschutz“ des Wohnhauses, eine Genehmigung sei „sehr unwahrscheinlich“. Ein Antrag beim Landesdenkmalamt wurde nach mehr als einem halben Jahr (!) Bearbeitungszeit abgelehnt. Ein Einzelfall?
Die Behörde erklärt auf Checkpoint-Anfrage, die Genehmigungspraxis habe sich „konstruktiv weiterentwickelt“, nur „sehr wenige Fälle“ müssen noch abgelehnt werden (wie viele, werde nicht erfasst). Auch die Wirtschaftsverwaltung bedauert den Fall. Die Entscheidung zwischen Balkonkraftwerk und Denkmalschutz könne aber nur die zuständige Denkmalschutzbehörde treffen. Darauf weise auch das Solar-Zentrum hin, dass die „Erfolgswahrscheinlichkeit verständlicherweise nicht vorab bewerten“ könne.
In anderen Bundesländern wurden ähnliche Fälle zuletzt anders entschieden. Auch deshalb bleibt Martin B. dran: Er hat gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt. Fortsetzung folgt.