Gefahr im Berliner Verkehr: Geschützte Radfahrstreifen sind für Kinder bis acht Jahre tabu

Die neuen Fahrradwege sind nicht automatisch sicher für junge Verkehrsteilnehmer – das sagt zumindest die Polizei. Durch Poller oder Schwellen getrennte Spuren sind demnach nicht kindersicher. Von Stefan Jacobs

Gefahr im Berliner Verkehr: Geschützte Radfahrstreifen sind für Kinder bis acht Jahre tabu
Kinder auf dem Weg zur Schule. Foto: dpa

Eine radfahrende Leserin sieht Verkehrserziehungsbedarf bei Eltern, die Kita-Kinder auf den neuen geschützten – aber nicht unbedingt vor Autos sicheren – Radwegen fahren lassen. Ihr habe „der Atem gestockt“, als eine Mutter an der Kantstraße ihren bei Rot schon halb auf eine Kreuzung gerollten Dreijährigen zurückgepfiffen habe. Laut StVO müssen Kinder bis acht Jahre den Gehweg benutzen, wenn kein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden ist.

Aber worum handelt es sich bei den verpollerten oder verschwellten Radwegen?