Vorgang via Mausklick sei „würdelos“: Kirche will Berliner Schäfchen nicht online austreten lassen
Der Kirchenaustritt wird in der Stadt der unglaublich vielen Ungläubigen digital vorerst nicht möglich sein. Die Leitchristen haben dafür eigenwillige Gründe. Von Robert Ide und Thomas Lippold
Und Gottes Wille geschehe, selbst in Berlin. Der Kirchenaustritt wird in der Stadt der unglaublich vielen Ungläubigen vorerst nicht digital möglich sein, wie die Justizverwaltung auf Grünen-Anfrage wissen lässt. Zwar sei eine einfache Aufkündigung von Gottes Gefolgschaft auf Bundesebene angedacht und somit Teil des (Himmel, hilf!) „Onlinezugangsgesetz-Umsetzungskataloges“.
In Berlin sei das aber rechtlich nicht möglich, denn laut Kirchenaustrittsgesetz muss die Austrittserklärung persönlich oder in beglaubigter Form ans Amtsgericht gehen. Die beiden großen Kirchen wollen daran laut Justizverwaltung auch nichts ändern – für sie stelle es demnach einen Eingriff in ihr Selbstverwaltungsrecht dar, „wenn der Staat den Modus des Endes der Mitgliedschaft derart ‚würdelos‘ mit quasi einem Mausklick ausgestalte“. Und damit: Aus die Kirchenmaus!