Der Mietendeckel kommt
Deckeln: Der Mietendeckel soll kommen: Ein gesetzliches Moratorium. Ab 2020. Für fünf Jahre. „Nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern“ sollen eingefroren werden. Die Mieter haben das Recht, ihre Miete auf „Mietpreisüberhöhung“ prüfen zu lassen. Falls die Miete zu hoch ist, kann sie „in Form eines Absenkungsbegehrens“ auf die zulässige Miethöhe reduziert werden. Bei Neueinzug darf nur die zuletzt vereinbarte Miete verlangt werden. Für Modernisierungsumlagen werden besondere Genehmigungs- und Anzeigepflichten für die Vermieter geschaffen. Anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig sollen künftig Modernisierungsumlagen sein, die die Bruttowarmmiete um maximal 50 Cent pro Quadratmeter monatlich erhöhen.