Privatquartiere und ein unerfüllter Wunsch: Dürfen Geflüchtete nur mit Zweijahresvertrag in Berlin bleiben?

Ein ukrainisches Ehepaar wird privat aufgenommen und möchte in Berlin bleiben. Doch das gehe amtlich nur mit einem Zweijahresvertrag, sagen die Ämter bislang. Von Stefan Jacobs.

Privatquartiere und ein unerfüllter Wunsch: Dürfen Geflüchtete nur mit Zweijahresvertrag in Berlin bleiben?
Foto:Imago/Imagebroker

Wie schwer es manchmal den Gutwilligsten gemacht wird, erlebte CP-Leserin Claudia F.: Mit ihrem Lebensgefährten nahm sie ein ukrainisches Paar auf, das in Berlin bleiben möchte. Für die Online-Registrierung (nachdem die an Ort und Stelle 3x gescheitert sei) brauchen die Gäste aber eine Quartierzusage der Gastgeber für mindestens zwei Jahre, damit sie nicht in andere Bundesländer geschickt werden. Ein Knebelvertrag vom Amt als Reaktion auf spontane Hilfsbereitschaft?