Privatquartiere und ein unerfüllter Wunsch: Dürfen Geflüchtete nur mit Zweijahresvertrag in Berlin bleiben?
Ein ukrainisches Ehepaar wird privat aufgenommen und möchte in Berlin bleiben. Doch das gehe amtlich nur mit einem Zweijahresvertrag, sagen die Ämter bislang. Von Stefan Jacobs.
Wie schwer es manchmal den Gutwilligsten gemacht wird, erlebte CP-Leserin Claudia F.: Mit ihrem Lebensgefährten nahm sie ein ukrainisches Paar auf, das in Berlin bleiben möchte. Für die Online-Registrierung (nachdem die an Ort und Stelle 3x gescheitert sei) brauchen die Gäste aber eine Quartierzusage der Gastgeber für mindestens zwei Jahre, damit sie nicht in andere Bundesländer geschickt werden. Ein Knebelvertrag vom Amt als Reaktion auf spontane Hilfsbereitschaft? Beim Landesamt für Einwanderung heißt es auf CP-Anfrage, dass man wegen „vieler Nachfragen“ zu diesem Punkt „kurzfristig“ mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und der Innenverwaltung klären wolle, ob die Frist auf sechs Monate verkürzt wird. Alternativ könne man sich beim Bürgeramt anmelden und eine Einzugsbestätigung des Vermieters vorlegen – ohne Frist. Allerdings sind online gewöhnlich keine Termine dafür zu bekommen.