BVerfG ermahnt Bundesregierung
Kaum zu fassen, wie die Bundesregierung immer wieder versucht, sich nicht an die Verfassung zu halten. Jedenfalls nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts. Das hat am Dienstag klar gemacht, dass eine Regierung auf Anfragen der Opposition nicht geheim halten darf, wie staatsnahe Unternehmen wie die Bahn oder staatliche Anstalten wie die Finanzaufsicht ihr Geld auszugeben gedenken. Die Grünen, angeführt vom Kreuzberger Haudegen Hans-Christian Ströbele, hatten gegen die Geheimniskrämerei etwa beim Projekt Stuttgart 21 und im Zusammenhang mit der Bankenrettung in der Finanzkrise geklagt. Ströbele zeigte sich nach dem Urteil zur Verfassung in bester Verfassung. Selbst als ehemaliger Volksvertreter schafft es der 78-Jährige, „der Bundesregierung die Leviten zu lesen“. Kreuzberger Atem ist lang.