Restaurants und Geschäfte kontrollieren Impfnachweise oft unvollständig

Impf- und Genesenenstatus prüfen, ohne auch nach dem Ausweis zu fragen? Laut dem Senat eine Ordnungswidrigkeit. Dennoch halten sich die wenigsten an die Vorschrift. Von Nina Breher und Lotte Buschenhagen

Restaurants und Geschäfte kontrollieren Impfnachweise oft unvollständig
Zur Kontrolle gehört aber auch, den Personalausweis zu zeigen. Foto: Stefan Sauer/dpa

Bleibt eine weitere beliebte Großveranstaltung: Shopping! Auch im Einzelhandel gilt seit Samstag 2G (ohne Plus). Laut übereinstimmenden Berichten von Tagesspiegel und Morgenpost wird das kontrolliert, jedoch meist nicht besonders effektiv: Nur die wenigsten verlangen den Personalausweis zum QR-Code. Auch aus der 2G-Karte des Tagesspiegels geht hervor: Die Ausweise zu prüfen ist alles andere als selbstverständlich. Das macht die Kontrollen potenziell unzuverlässig, denn selbst beim Scannen wird nur die generelle Gültigkeit des Zertifikats geprüft – nicht, ob es zu der Person gehört, die das Handy in der Hand hält. „Die Norm schreibt vor, dass die Impf- bzw. Genesenennachweise digital verifiziert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden müssen“, sagt Moritz Quiske, Sprecher der Gesundheits-Senatsverwaltung. Ein Verstoß dagegen sei eine Ordnungswidrigkeit. Wie viele schon beim Versuch erwischt werden, Impfzertifikate zu zeigen, die gar nicht ihre sind, weiß der Senat allerdings nicht: „wenden Sie sich bitte an die zuständigen Bezirksbehörden“. Schade! Wir spielen den Pingpong-Ball weiter in Richtung der Bezirke …