Wie unterschiedlich die Bezirke Freizügigkeit in den Parks bewerten
Wo darf man in Berlin eigentlich wie nackt sein, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen? Wir haben nachgefragt – unter anderem in den Bezirken. Aus dem Checkpoint. Von Ann-Kathrin Hipp
Weiter geht’s mit nackten Tatsachen: Die vergangene Woche hat Berlin gezeigt, dass Frauenbrüste in Parks mitunter nicht die gleichen Rechte haben wie die von Männern – zumindest dann, wenn zwei Männer sie als „störend“ deklarieren. Den heutigen Tag der Nacktheit haben wir deshalb zum Anlass genommen, um nochmal nachzuhaken, wo man in der Stadt eigentlich wie nackt sein darf, ohne Konsequenzen zu fürchten. Die Justizverwaltung verweist auf die „rechtliche Einschätzung von Einzelfällen“ durch Gerichte. Ein von uns angefragter Juraprofessor der Freien Universität lehnt die Anfrage ab, weil er sich auf dem Gebiet nicht „kompetent genug“ fühlt. Die Bezirke erklärten sich wie folgt:
Spandau weist daraufhin, dass es grundsätzlich „kein Gesetz gibt, welches Nacktheit verbietet“. Ob die Allgemeinheit durch die Entblößung bestimmter Menschen belästigt werde (§ 118 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz) sei eine Einzelfallentscheidung, die von vielen Faktoren abhänge. Tempelhof-Schöneberg wertet Nacktheit als Ordnungswidrigkeit, sobald sich „andere Besucher einer Grünanlage durch das Sonnennacktbaden gestört fühlen“. Steglitz-Zehlendorf verweist darauf, dass die Situation im Bereich von Liegewiesen „je nach Tageszeit, Publikum und Einsehbarkeit der jeweiligen Stelle von Straßen oder aber Wegen in einer Grünanlage unterschiedlich zu beurteilen“ ist und erklärt, „die Aufstellung eines klaren Kataloges, wo es stets erlaubt ist, sich nackt zu zeigen,“ sei nicht möglich. Charlottenburg-Wilmersdorf plädiert dafür, „mit Augenmaß in einer weltoffenen Stadt wie Berlin“ zu handeln. Pankow sieht im nackten „Sonnenbaden in öffentlichen Parks“ keinen Grund für ein Bußgeld.
Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Treptow-Köpenick und Reinickendorf hatten bis Redaktionsschluss keine Antwort parat. Das Ordnungsamt Mitte lässt immerhin mitteilen, dass eine „zeitnahe Beantwortung“ der Anfrage „aufgrund der urlaubsbedingten personellen Situation nicht möglich ist“, da neben den allgemeinen Ordnungswidrigkeiten 7.000 Corona-Anzeigen von der gleichen Abteilung zu bearbeiten seien. „Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Anfrage an die Pressestellen der anderen.“ In diesem Fall können wir also aus dem obigen Pool der Antworten frei wählen.