„Zutritt für Hunde und Frauen verboten“: Darf der rein männliche Berliner Ruder-Club gefördert werden?
Eigentlich hatte der Berliner Ruder-Club eine Kooperation mit dem Frauen-Ruder-Club Wannsee. Die läuft aber zu Ende Juli aus; Frauen und Mädchen werden weiterhin nicht aufgenommen. Von Anke Myrrhe und Lorenz Maroldt.
Erfüllt ein reiner Männerverein wie der Berliner Ruder-Club alle Kriterien der Gemeinnützigkeit und damit der staatlichen Förderungswürdigkeit (siehe CP v. 15.5.24)? Wenn diese Frage aufkam, verwiesen der Verein selbst wie auch der Landesruderverband bisher auf eine enge Kooperation mit dem Frauen-Ruder-Club Wannsee. Doch nach Checkpoint-Informationen endet diese Zusammenarbeit in wenigen Wochen: Der FRCW hat die Kooperation zum 31. Juli 2024 gekündigt. Beim BRC bleiben die Herren dann wieder ganz unter sich (auch wenn das Schild „Für Hunde und Frauen ist der Zutritt verboten“ hier schon vor vielen Jahren abgenommen wurde) – Mädchen und Frauen werden hier auch im Jahr 2024 ausdrücklich nicht aufgenommen.
Wir schauen dazu auch nochmal kurz ins Gesetz: Die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen wird von den zuständigen Finanzämtern festgestellt und alle drei Jahre geprüft. Das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Verein gemäß § 3 Abs. 2 SportFG als förderungsfähig anerkannt wird. Die Sportverwaltung teilte dem Checkpoint dazu mit: Nach § 52 Abs. 1 S. 1 AO verfolgt eine Körperschaft nur dann gemeinnützige Zwecke, „wenn sie allen offensteht“.
Es kommentiert Checkpoint-Ehrenautor Francis Scott Fitzgerald: „So we beat on, boats against the current, borne back ceaselessly into the past.“ („So regen wir die Ruder, stemmen uns gegen den Strom – und treiben doch stetig zurück, dem Vergangenen zu.“)