Seltsame Zählweise bei der Wahl

Auch immer mehr Seltsamkeiten werden bekannt – so hieß es auf Seite 20 des Handbuchs für die Wahllokale: „Entgegen der Regelung in der Bundeswahlordnung werden leere Stimmzettelumschläge bei dieser Wahl ausnahmsweise nicht als ungültige Stimme gezählt.“ Als sich ein Wahlhelfer weigerte, so zu verfahren, teilte ihm die Landeswahlleitung nur mit, das sei wohl „missverständlich“ formuliert – und schickte ihn vorzeitig nach Hause.