Obskurer Vorgang bei Berliner Wahlpannenaufklärung: Hat Verfassungsgerichtspräsidentin Ludgera Selting gelogen?
Selting sei nicht befangen, urteilte der Gerichtshof nach einem Streit mit einem Wahl-Beschwerdeführer. Doch stimmte Seltings vorherige Stellungnahme überhaupt? Von Lorenz Maroldt
Noch größerer Ärger droht der Berliner Politik nach Checkpoint-Informationen aber durch einen obskuren Vorgang, der sich am Morgen des 20. Mai 2022 im Verfassungsgericht abspielte.
Es geht dabei um einen Aufritt der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, die mit einer Mitarbeiterin eines Wahl-Beschwerdeführers aneinandergeraten war. Die Frau hatte dort mit einigen Helfern tagelang die mehrere zehntausend Seitenumfassenden Berichte aus den Wahllokalen gesichtet. Einige dieser Dokumente gerieten in mehrere Medien – zum Ärger von Selting, die anordnete, dass die Einsichtnahme seitens des Gerichts beaufsichtigt wird, und dann an jenem 20. Mai selbst den Raum betrat.
Es folgte ein Befangenheitsantrag des Kläger-Anwalts gegen die Präsidentin, die in einer „dienstlichen Stellungnahme“ für das Gericht den Vorgang so darstellte:
„Am 20.05.2022 habe ich versucht, mich gegenüber der Mitarbeiterin des Verfahrensbevollmächtigten vorzustellen, dies gelang nicht, weil mich diese sogleich in unangemessener Weise anschrie. Da jede Kommunikation offensichtlich aussichtslos war, habe ich mich sogleich abgewendet und den Raum verlassen, dabei habe ich in Reaktion auf den verbalen Angriff gesagt, das ist ja ungeheuerlich.“
Die anderen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vertrauten auf diese Stellungnahme und wiesen den Befangenheitsantrag zurück – ihre Begründung:
„Die Äußerung der Präsidentin am 20. Mai 2022 rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit nicht. Es handelt sich dabei nicht um eine Reaktion auf die Veröffentlichung der Wahlniederschriften, sondern um die Reaktion auf ein ungebührliches Verhalten einer der Akteneinsicht nehmenden Personen. Das ergibt sich aus der dienstlichen Stellungnahme der Präsidentin, der der Verfahrensbevollmächtigte des Einsprechenden nicht substantiiert entgegengetreten ist.“
Dem Checkpoint liegen jetzt allerdings Informationen vor, die nahelegen, dass die dienstliche Stellungnahme Seltings gleich in mehreren Punkten nicht dem tatsächlichen Ablauf entspricht. Hätte das Gericht davon gewusst, wäre den Kolleginnen und Kollegen der Präsidentin eine Ablehnung des Befangenheitsantrag vermutlich nicht so leicht von der Hand gegangen. Das Gericht selbst teilt dazu mit, das rechtliche Verfahren in dieser Sache sei abgeschlossen. Aber das wird wohl kaum das letzte Wort gewesen sein.