Wer kontrolliert die heilige Hotelweihnacht?
Der Regierende will Berlin-Übernachtungen „nicht-touristischer Natur“ rund um die Feiertage möglich machen. Aber wer soll das überprüfen? Und wie? Die Antworten ernüchtern. Von Ann-Kathrin Hipp
Fröhliche Hotel-Weihnacht: Nach der Ankündigung des Regierenden, rund um die Feiertage Berlin- Übernachtungen „nicht-touristischer Natur“ zu ermöglichen, haben wir mal nachgehakt, wie sich die Kontrolle gestalten soll. Die Senatskanzlei hat die Anfrage mit „Bitte um Übernahme“ an die Wirtschaftsverwaltung weitergeleitet. Die Wirtschaftsverwaltung erklärt: „Für Kontrollen ist die Innenverwaltung zuständig.“
Und die Hotels selbst? Warten noch auf eine Ansage – oder auch nicht. Drei Beispiele: 1) Im Adlon müssen Gäste aktuell durch eine „Selbsterklärungsformular“ bestätigen, dass sie aus geschäftlichem Grund reisen. „Voraussichtlich wird dies auch bei den Familienbesuchen der Fall sein.“ 2) Im Ritz-Carlton werden die „Gründe für die nicht-touristischen Übernachtungen“ in der Reservierung hinterlegt.
„Für unsere Ladies & Gentlemen besteht keine Berechtigung oder Pflicht zur Prüfung der Angaben der Gäste. Unsere Ladies & Gentlemen müssen die Registrierung lediglich auf Plausibilität prüfen und dürfen bei offensichtlichen Falschangaben (z. B. Donald Duck) von unserem Hausrecht Gebrauch machen.“ 3) Im Interkontinental werden die gesetzlichen Richtlinien und Beschränkungen „selbstverständlich eingehalten“. Wie, verrät man uns leider nicht.