Wer kontrolliert die heilige Hotelweihnacht?
Der Regierende will Berlin-Übernachtungen „nicht-touristischer Natur“ rund um die Feiertage möglich machen. Aber wer soll das überprüfen? Und wie? Die Antworten ernüchtern. Von Ann-Kathrin Hipp
Foto: Sergio Rebordeo/VWPics/Imago
Fröhliche Hotel-Weihnacht: Nach der Ankündigung des Regierenden, rund um die Feiertage Berlin- Übernachtungen „nicht-touristischer Natur“ zu ermöglichen, haben wir mal nachgehakt, wie sich die Kontrolle gestalten soll. Die Senatskanzlei hat die Anfrage mit „Bitte um Übernahme“ an die Wirtschaftsverwaltung weitergeleitet. Die Wirtschaftsverwaltung erklärt: „Für Kontrollen ist die Innenverwaltung zuständig.“
Und die Hotels selbst?