Schwierige Verhandlungen über Nachwahl zum Verfassungsgericht

Im Abgeordnetenhaus bahnt sich eine rot-rot-grün-schwarze Koalition an – jedenfalls für die Nachwahl von drei Richterinnen und Richtern am Berliner Verfassungsgericht. Neu zu besetzen sind die Plätze von Präsidentin Sabine Schudoma und Anke Müller-Jacobsen, deren Amtszeit bereits abgelaufen ist, sowie der von Meinhard Starostik (im vergangenen Juni verstorben). Gemäß der bisherigen Arithmetik könnten CDU, Linke und SPD je eine Nachfolgekandidatin nominieren (die Richterinnen auf Grünen-Ticket sind noch bis 2021 im Amt), erforderlich für deren Wahl ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. R2G braucht also die Union – und die würde gerne den bisherigen Vizepräsidenten Robert Wolfgang Seegmüller (CDU) an die Spitze aufrücken lassen. Den Präsidenten oder die Präsidentin stellte bisher aber immer die größte Fraktion – und das ist, allen Umfragen, Bundestags- und Europawahlen zum Trotz, im AGH noch immer die SPD. Heikel wird die Angelegenheit u.a. wegen des Video-Volksbegehrens, das die SPD für verfassungswidrig hält. Aber alle vier Fraktionen sind sich darin einig, dem Gericht ein öffentliches Gezerre wie in früheren Jahren oder gar eine Wahlniederlage ersparen zu wollen. Ob bis zur letzten Sitzung vor der Sommerpause (6. Juni) eine Einigung erzielt wird, ist allerdings fraglich, bis auf Weiteres macht das Gericht also trotz Amtszeitüberschreitung in der alten Besetzung weiter – auch das hat übrigens Tradition in Berlin.