Pop-up-Radwege sind nach Gutachten juristisch korrekt

Die HU-Juristin Charlotte Heppner hat die Impro-Radwege rechtlich untersucht. Sie hält die eilig markierten Wege für legitim. Sie könnten dauerhaft bleiben. Von Stefan Jacobs

Pop-up-Radwege sind nach Gutachten juristisch korrekt
Foto: Jörg Carstensen/dpa

Der Landesvorstand der SPD beschloss am Montagabend, Gehwege auch ohne amtliche Genehmigung zur gastronomischen Nutzung freizugeben, sofern neben Stühlen und Tischen vor Lokalen zwei Meter Platz für Passanten bleiben. Erleichtert wird die Entzerrung, wenn Radfahrer nicht mehr auf oder direkt neben Gehwegen unterwegs sind, sondern auf eigenen breiten Spuren. Die HU-Juristin Charlotte Heppner hat die rechtliche Grundlage der umstrittenen „Pop-up-Radwege“ auf Hauptstraßen untersucht. Ihr gestern veröffentlichtes Ergebnis: Sie wären auch ohne Corona und sogar ohne Mobilitätsgesetz legitim und juristisch korrekt.

Die Redwege kann die Verwaltung laut Heppner ganz einfach per Anordnung einrichten. Grundlage ist die Straßenverkehrsordnung. Eine Neuverteilung des Straßenraumes ist demnach „aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung“ möglich. Nach Heppners Gutachten muss das auch nicht näher begründet werden. Im Juristendeutsch: Die Einrichtung von Radwegen sei weitgehend ohne „qualifizierte Gefahrenlage“ möglich.

Der Coronavirus stellt für Heppner eine Gefahrenlage im Sinne der Straßenverkehrsordnung dar. Aber die Juristin rechnet dennoch nicht damit, dass die Pop-up-Radwege anschließend wieder verschwinden. Sie glaubt, das die Radwege auch darüber hinaus Gefahren vorbeugen – etwa zu eng überholenden Autos. Der Senat könne die Radwege also ganz einfach verstetigen. Tatsächlich hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, wo die meisten der temporären Radwege umgesetzt wurden, bereits angekündigt, dass der Großteil der Pop-up-Radwege bleiben sollen. Neun von zehn Projekten seien bereits vor der Pandemie geplant gewesen, sagt Felix Weisbrich, der Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes des Bezirks. Ihr Gutachten schließt Heppner mit einem ungewohnten Lob für Berlins Verwaltung: „Es ist nicht das Virus, das hier Verkehrspolitik gemacht hat; es ist die Berliner Verwaltung, die das Instrument der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung im richtigen Zeitpunkt anzuwenden wusste.“