Kein Bezirk hat ausreichend Kinderspielplätze

Wussten Sie, dass es ein Kinderspielplatzgesetz gibt, dass nach § 4 Absatz 1 vom 15. Januar 1979 (GVBl. S. 90) in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388), geändert durch Art. XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617) die Zielvorgaben für bezirkliche Spielplatzflächen im Verhältnis zur Einwohnerzahl regelt?  Spätestens jetzt! Der Richtwert: 1 m² nutzbare Fläche je Einwohner und zwar netto.