Neuer Befangenheitsantrag gegen das Verfassungsgericht

PS: Beim Verfassungsgericht ging gestern ein weiterer Befangenheitsantrag ein, wieder von Luthe über seine Anwältin, und diesmal gleich gegen alle neun Richterinnen und Richter. Vorgetragen wird „eine nicht mehr hinnehmbare und besonders krasse Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör und besonders grobe Verstöße gegen das Verfahrensrecht“.

PPS: Bei unserer Umfrage gestern gaben nur 19% der Teilnehmenden an, dass sie eine Wahlwiederholung nicht für nötig halten.