Dieser Pilz ist „als Lebensmittelzutat zu neuartig“: Berliner Verwaltungsgericht verbietet Vertrieb von Schmetterlings-Tramete

Er ist einer der häufigsten Porlinge Mitteleuropas. Doch die Schmetterlings-Tramete darf nicht beworben und vertrieben werden. Aber nicht etwa, weil er erwiesenermaßen giftig wäre. Von Thomas Lippold

Dieser Pilz ist „als Lebensmittelzutat zu neuartig“: Berliner Verwaltungsgericht verbietet Vertrieb von Schmetterlings-Tramete
Die Schmetterlings-Tramete wächst meist auf Totholz, so wie hier. Foto: Imago / Imagebroker

Zum Schluss einen Pilz – bloß nicht den frisch gezupften. Das Berliner Verwaltungsgericht hat per Eilverfahren entschieden, dass Nahrungsergänzungsmittel, in denen die holzbewohnende Schmetterlings-Tramete vorkommt, nicht vertrieben und beworben werden dürfen.