Demonstration in der Spree fällt wegen behördlicher Auflagen ins Wasser
Laut dem Verein „Fluss Bad Berlin“ teilte die Wasserschutzpolizei ihre Bedenken vorab der Demo erst kurzfristig mit und sorgte so für die Absage – war das Vorgehen Absicht? Von Stefan Jacobs und Daniel Böldt.
Seit genau 100 Jahren ist in Berlin verboten, was in Zürich, Hamburg und ab diesem Sommer auch in Paris dazugehört: Baden im Fluss. Gestern wollte der Verein „Fluss Bad Berlin“ anlässlich des Jahrestags demonstrativ in die Spree springen. Doch die Demo fiel ins Wasser, nachdem die Wasserschutzpolizei das Schwimmen verboten hatte. Auf Checkpoint-Anfrage verwies die Behörde auf „fachlich begründete Gefahrenaspekte, die eine sichere Durchführung der Versammlung“ nicht zugelassen hätten.