Vorsicht bei der Unterschrift

Aus der Reihe „unbezahlbare Fun Facts“ ist ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das in etwa so geht: Wenn Ihr Kind vorzeitig von der Klassenfahrt abreisen muss, weil es mit Wodka erwischt wird, wer zahlt dann die Rückfahrt? Richtig: Sie. Das Land Berlin hatte eine Mutter verklagt, die die Kosten von 143,60 Euro nicht tragen wollte – obwohl sie das vorher unterschrieben hatte.