Berliner Verwaltung arbeitet zurzeit ohne aktuelle Geschäftsordnung
Ungeordnete Verhältnisse: Die Senatsverwaltung für Inneres informiert (via Amtsblatt): „Mit Ablauf des 30. September 2025 ist die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) vom 8. September 2015, förmlich außer Kraft getreten. Der beabsichtigte Neuerlass wird sich voraussichtlich noch bis zur ersten Jahreshälfte 2026 verzögern.“
Falls die Anarchisten unter Ihnen schon die Ohren spitzen: „Von wesentlichen Änderungen in Bezug auf die bisherigen Regelungen wird derzeit nicht ausgegangen, sodass auch weiterhin bis zum Neuerlass die bisherigen Regelungen der GGO II uneingeschränkt als Handlungsgrundlage zu beachten sind.“ Wenn das mal nicht zu Schabernack einlädt – die GGO II regelt unter anderem die Geschäftsverfahren zwischen den Senatsverwaltungen.