Tests nach Ermessen: Keine 3G-Regel für Helfende in Berlins Wahllokalen
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So haben sich die Wahlhelfer das nicht vorgestellt: In Berlins Wahllokalen wird am Wahltag keine 3G-Regel gelten. Man braucht also auch keinen negativen Test, um abzustimmen. So weit, so erklärbar – schließlich ist Wählen ein politisches Grundrecht. „Es gibt in Berlin aber nicht mal eine 3G-Regel für das Wahlhilfeteam“, schreibt eine der Wahlhelferinnen. „Ich überlege jetzt, ob ich absage, das ist doch verrückt.“ In Berlin sollen nach Checkpoint-Informationen die örtlichen Wahlvorstände entscheiden, ob sie zumindest Tests verlangen.