Encore
So, zum Schluss planen wir schon mal unseren nächsten Urlaub. Denn das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat letztgültig und völlig eindeutig entschieden, dass Arbeitnehmer ab jetzt prüfen können, „ob sie vielleicht doch noch Anspruch auf Urlaub haben, von dem sie dachten, er sei verfallen“. Um diesen Satz vom Juristischen ins Deutsche zu übersetzen, muss man aber erst einen Tag frei nehmen. Dabei ist die Grundsatzentscheidung urlaubssonnenklar: Arbeitgeber müssen ihre Angestellten „klar und rechtzeitig“ auf nicht genommenen Urlaub hinweisen.