Zitat vom Donnerstag, 17.11.2022

„Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten steht damit fest, dass nicht nur einzelne, sondern tausende Wahlberechtigte am Wahltag in Berlin ihre Stimme nicht, nicht wirksam, nur unter unzumutbaren Bedingungen oder nicht unbeeinflusst abgeben konnten.“

Das Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Wiederholung der Berlin-Wahl