Zitat vom Donnerstag, 21.06.2018

„Auch in Charlottenburg-Wilmersdorf gilt § 63 Berliner Schulgesetz uneingeschränkt.“

Bildungsstaatssekretär Mark Rackles erklärt auf Anfrage von Stephan Lenz (CDU), dass der Paragraph, der den zwangsweisen Schulwechsel problematischer Schüler regelt, „unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“ angewandt wird – also möglichst selten (PDF).