Zitat vom Donnerstag, 21.09.2023
„Die Übermittlung von Daten aus den genannten Quellen kann zu einem Erkenntnisgewinn für das Besteuerungsverfahren führen und zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung beitragen.“
„Die Übermittlung von Daten aus den genannten Quellen kann zu einem Erkenntnisgewinn für das Besteuerungsverfahren führen und zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung beitragen.“