Zitat vom Montag, 15.04.2024
„Der obligatorische Schwimmunterricht in der Grundschule findet auch in den Fällen einer Hitzewelle statt.“
Aus der Neuordnung der „Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht“, §14 (Aktuelles Amtsblatt, S. 888).
Aus der Neuordnung der „Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht“, §14 (Aktuelles Amtsblatt, S. 888).