Senatsvorgabe für Fahrradständer: „Felgenkiller“ sind verboten
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat Vorgaben für Fahrradstellplätze definiert und im Amtsblatt veröffentlicht: Mindestabstand zwischen beidseitig nutzbaren Anlehnbügeln = 90 cm (einseitig 60 cm), mindestens 1,80 breiter Zugang mit maximal einer Stufe, „in der Regel“ gehört ein Wetterschutz dazu. Und, hier zum Ausschneiden für alle Zuständigen, die glauben, der traditionelle Abwurf einer Handvoll jener elenden Felgenkiller neben den Mülltonnen an ihrem Laden/Büro/… sei genug: „DIE HERSTELLUNG EINFACHER VORDERRADSTÄNDER JEGLICHER ART IST UNZULÄSSIG.“