Kopftuch-Urteil: Lehrerin erhält vom Land Berlin Entschädigung
In einigen bröckelnden Berliner Schulen wäre für Lehrkräfte ein Helm das angemessene Kleidungsstück – aber der Senat erlaubt nicht mal ein Kopftuch. Dafür gab’s jetzt vom Landesarbeitsgericht die Quittung: 5195,88 Euro Entschädigung muss das Land einer abgelehnten Lehramtsbewerberin zahlen. Wird Zeit, dass der Senat beim zerfransten Neutralitätsgesetz den Knoten löst.