Reichsbürger-Demo hätte nicht stattfinden dürfen
Die Reichsbürger-Demo vom 29. August, die zum „Sturm auf den Reichstag“ führte, hätte nicht (vergeblich) verboten werden müssen, weil sie gar nicht erlaubt war – so lautet der verblüffende Befund eines Blickes ins Gesetz: Für Veranstaltungen innerhalb des „befriedeten Bezirks“ bedarf es einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinnenministeriums, und die lag nicht vor. (Mehr dazu in der Sonntagsausgabe des Tagesspiegels).