Geisel muss Akten zum Volksbegehren rausrücken

Urteil des Verfassungsgerichts: Geheimrat Andreas Geiselmuss die Akten im Fall des gestoppten Volksbegehrens für mehr Videoüberwachung rausrücken – der CDU-Abgeordnete Stefan Evers hatte auf Einsicht geklagt, der Senat sah dadurch u.a. sein „einheitliches Auftreten gefährdet“. Da kann man ja schon mal die Fassung verlieren.